Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4841
BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00 (https://dejure.org/2000,4841)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2000 - X ZB 17/00 (https://dejure.org/2000,4841)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 (https://dejure.org/2000,4841)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,4841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zahlungsklage - Berufungsbegründungsfrist - Prozeßbevollmächtigter - Empfangsbekenntnis - Eingang per Telefax - Sofortige Beschwerde - Wiedereinsetzung - Notfrist - Zustellung eines Beschlusses - Verfahrensfehler - Kostenentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 519 b Abs. 2; ; ZPO § ... 577 Abs. 2; ; ZPO § 212 a; ; ZPO § 519 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 237; ; ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 238 Abs. 3; ; ZPO § 234 Abs. 1; ; ZPO § 234 Abs. 2; ; ZPO § 236 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.1992 - VI ZB 22/92

    Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00
    Aus den im Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 7. Oktober 1981 (IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887, 888) dargelegten, sich aus der Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung (§ 238 Abs. 3 ZPO) ergebenden Kompetenzüberlegungen ist es gefestigte Rechtsprechung, daß grundsätzlich zunächst die Entscheidung des nach § 237 ZPO für die Wiedereinsetzung zuständigen Gerichts herbeizuführen und der Bundesgerichtshof erst im Falle der Einlegung des nach § 238 Abs. 2 und 3 ZPO statthaften Rechtsmittels zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch berufen ist (BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92, VersR 1993, 500 m.w.N.; vgl. auch Beschl. v. 14.06.1989 - VIII ZB 10/89).

    Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im Verfahren über die sofortige Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn das Berufungsgericht die Verwerfung der Berufung unter Ablehnung der Wiedereinsetzung ausgesprochen oder verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterlassen hat (BGH, Beschl. v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93, NJW-RR 1994, 127) oder wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGH, Beschl. v. 22.09.1992, aaO; Beschl. v. 12.05.1989 - IVb ZB 25/89, FamRZ 1989, 1064, 1066 m.w.N.).

  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00
    Aus den im Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 7. Oktober 1981 (IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887, 888) dargelegten, sich aus der Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung (§ 238 Abs. 3 ZPO) ergebenden Kompetenzüberlegungen ist es gefestigte Rechtsprechung, daß grundsätzlich zunächst die Entscheidung des nach § 237 ZPO für die Wiedereinsetzung zuständigen Gerichts herbeizuführen und der Bundesgerichtshof erst im Falle der Einlegung des nach § 238 Abs. 2 und 3 ZPO statthaften Rechtsmittels zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch berufen ist (BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92, VersR 1993, 500 m.w.N.; vgl. auch Beschl. v. 14.06.1989 - VIII ZB 10/89).
  • BGH, 03.05.1994 - VI ZR 248/93

    Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt; Bescheinigung des

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00
    Dieser Vermerk ist mit Datum und Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten der Klägerin versehen und genügt deshalb den Anforderungen des § 212 a ZPO (BGH, Urt. v. 03.05.1994 - VI ZR 248/93, NJW 1994, 2297).
  • BGH, 29.09.1993 - XII ZB 49/93

    Bestimmung des Adressaten für die Zustellung des Urteils; Voraussetzungen des

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00
    Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im Verfahren über die sofortige Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn das Berufungsgericht die Verwerfung der Berufung unter Ablehnung der Wiedereinsetzung ausgesprochen oder verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterlassen hat (BGH, Beschl. v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93, NJW-RR 1994, 127) oder wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGH, Beschl. v. 22.09.1992, aaO; Beschl. v. 12.05.1989 - IVb ZB 25/89, FamRZ 1989, 1064, 1066 m.w.N.).
  • BGH, 12.05.1989 - IVb ZB 25/89

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00
    Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im Verfahren über die sofortige Beschwerde nach § 519 b Abs. 2 ZPO kommt nur in Betracht, wenn das Berufungsgericht die Verwerfung der Berufung unter Ablehnung der Wiedereinsetzung ausgesprochen oder verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterlassen hat (BGH, Beschl. v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93, NJW-RR 1994, 127) oder wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGH, Beschl. v. 22.09.1992, aaO; Beschl. v. 12.05.1989 - IVb ZB 25/89, FamRZ 1989, 1064, 1066 m.w.N.).
  • BGH, 14.06.1989 - VIII ZB 10/89

    Einlegung eines Rechtsmittels gegen ein Versäumnisurteil - Gewährung von

    Auszug aus BGH, 12.12.2000 - X ZB 17/00
    Aus den im Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 7. Oktober 1981 (IVb ZB 825/81, NJW 1982, 887, 888) dargelegten, sich aus der Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung (§ 238 Abs. 3 ZPO) ergebenden Kompetenzüberlegungen ist es gefestigte Rechtsprechung, daß grundsätzlich zunächst die Entscheidung des nach § 237 ZPO für die Wiedereinsetzung zuständigen Gerichts herbeizuführen und der Bundesgerichtshof erst im Falle der Einlegung des nach § 238 Abs. 2 und 3 ZPO statthaften Rechtsmittels zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch berufen ist (BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92, VersR 1993, 500 m.w.N.; vgl. auch Beschl. v. 14.06.1989 - VIII ZB 10/89).
  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

    Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

    Zwar wäre für die Entscheidung über den - nicht offensichtlich begründeten - Wiedereinsetzungsantrag das Landesarbeitsgericht gemäß § 237 ZPO zuständig, wodurch dem Kläger die Chance eröffnet worden wäre, daß mit bindender Wirkung die Wiedereinsetzung hätte gewährt werden können (vgl. BGH 4. November 1981 - IV b ZR 625/80 - NJW 1982, 1873; 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 - BGH-Report 2001, 263), jedoch kann dessen positive Entscheidung unterstellt werden.
  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 303/12

    Wahrung der Berufungsbegründungsfrist bei Übermittlung per Telefax

    Mit der Entscheidungskompetenz des Berufungsgerichts ist für die fristsäumige Partei die Chance verbunden, mit bindender Wirkung Wiedereinsetzung bewilligt zu erhalten (BAG 4. Juni 2003 - 10 AZR 586/02 - AP InsO § 209 Nr. 2 = EzA InsO § 209 Nr. 1; BGH 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 -; 22. September 1992 - VI ZB 22/92 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 24) .

    b) Das Revisionsgericht kann außerdem selbst über die Wiedereinsetzung entscheiden, wenn das Berufungsgericht verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über den bei ihm gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung unterlassen hat (BGH 29. September 1993 - XII ZB 49/93 - NJW-RR 1994, 127) oder die Berufung verworfen und dabei den Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt hat (BGH 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 -) .

  • BGH, 20.05.2014 - VI ZR 384/13

    Berufungsverfahren: Nachholung einer in erster Instanz unterbliebenen

    Eine Entscheidungsbefugnis des Rechtsmittelgerichts über einen Antrag auf Wiedereinsetzung wird schließlich abweichend von der Regelung in § 237 ZPO in dem Fall angenommen, dass die Vorinstanz verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über den bei ihm gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung unterlassen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 49/93, NJW-RR 1994, 127; BAG NJW 2013, 1620 Rn. 38) oder die Berufung verworfen und dabei den Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt hat (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, juris).
  • OLG Stuttgart, 17.04.2012 - 13 U 47/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Einspruchsfrist gegen

    a) Aus sich aus der Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung (§ 238 Abs. 3 ZPO) ergebenden Kompetenzüberlegungen ist es gefestigte Rechtsprechung, dass grundsätzlich zunächst die Entscheidung des nach § 237 ZPO für die Wiedereinsetzung zuständigen Gerichts herbeizuführen und das Rechtsmittelgericht erst im Falle der Einlegung des nach § 238 Abs. 2 und 3 ZPO statthaften Rechtsmittels zur Entscheidung über das Wiedereinsetzungsgesuch berufen ist (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 3 f. [juris]; v. 19.06.1996 - XII ZB 89/96 - Tz. 4 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris]; Münchener Kommentar zur ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 237 Rn. 4; BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 7; Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 237 Rn. 3).

    b) Eine Prüfung der Wiedereinsetzungsfrage im hier in Frage stehenden Berufungsverfahren käme nur in Betracht, wenn das Landgericht die Verwerfung des Einspruchs unter Ablehnung der Wiedereinsetzung ausgesprochen (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 3 [juris]; v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93 - Tz. 7 [juris]; v. 19.06.1996 - XII ZB 89/96 - Tz. 4 [juris]; Zöller/Greger, a.a.O., § 237 Rn. 2; BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 5, 7; Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 237 Rn. 3) oder verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unterlassen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 29.09.1993 - XII ZB 49/93 - Tz. 7 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris]) oder wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (vgl. etwa BGH, Beschl. v. 22.09.1992 - VI ZB 22/92 - Tz. 5 [juris]; v. 12.12.2000 - X ZB 17/00 - Tz. 7 [juris]; Zöller/Greger, a.a.O., § 237 Rn. 2; BeckOK-ZPO/Wendtland, a.a.O., § 237 Rn. 6; Stein/Jonas/Roth, a.a.O., § 237 Rn. 3).

  • BGH, 06.12.2017 - XII ZB 107/17

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer Ehe- und Familienstreitsache:

    Gleiches gilt, wenn die Vorinstanz verfahrensfehlerhaft eine Entscheidung über den bei ihm gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung unterlassen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. September 1993 - XII ZB 49/93 - FamRZ 1994, 438) oder das Rechtsmittel verworfen und zugleich den Wiedereinsetzungsantrag abgelehnt hat (BGH Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00 - juris).
  • BGH, 15.04.2008 - VIII ZB 127/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn die Wiedereinsetzung nach dem Aktenstand ohne weiteres zu gewähren ist (BGH, Urteil vom 4. November 1981 - IVb ZR 625/80, NJW 1982, 1873, unter II 1; Beschluss vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 25/89, NJW-RR 1989, 962, unter 3 a; Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, www.bundesgerichtshof.de, unter II 2 b).
  • BGH, 19.09.2006 - VIII ZB 42/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Berücksichtigung rechtzeitig und

    Auf Wiedereinsetzungsgründe, die der Kläger mit einem nach der Verwerfung seiner Berufung beim Oberlandesgericht gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Berufung geltend gemacht hat, kann die Rechtsbeschwerde gegen den Verwerfungsbeschluss nicht mit Erfolg gestützt werden, weil das Berufungsgericht über das Wiedereinsetzungsgesuch noch nicht entschieden hat (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - X ZB 17/00, BGHReport 2001, 263 (nur Leitsatz) unter II 2 b m.w.Nachw.; Senat, Beschluss vom 7. April 1982 - VIII ZB 11/82, VersR 1982, 673).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht